Beiträge von Klv51

    Hallo Menschenmacher,


    Du schreibst, dass der Kla01 so in Ep. II ausgesehen habe. Das stimmt so nicht, da die ersten Baujahre des Kla01 in den 50er Jahren, also in Epoche III, waren.


    Gruß

    Klv51

    Ich habe schon Personen in kurzer Hose und T-Shirt Züge fahren sehen!

    Ja, aber dann waren es keine Zugführer, sondern Triebfahrzeugführer oder Lokführer. Zugführer hingegen fahren keine Züge - und darum ging es mir. Ein Zugführer hat auf dem Fahrersitz nichts zu suchen!

    Hm, was macht der Zivilist auf dem Platz des Triebwagenführers? Wäre er, wie es die Überschrift suggeriert, ein Zugführer, dann würde er eine Bundesbahn-Uniform tragen und auf dem Klappsitz sitzen, denn der Zugführer fährt nicht den Zug…


    Spaß beiseite, hast Du gut gezeichnet, nur bei den Fachbegriffen besteht Nachbesserungsbedarf.


    Beste Grüße

    Klv51

    Also: wer verkauft welche Rechte???


    …oder der ArGe Bausatz den Klv51... ; wie verhält es sich hier eigentlich um die Rechte?

    Ich darf doch an sich nicht einfach ein Fahrzeug was ein reeles Vorbild hat nachbauen UND dann vervielfältigen und damit auch noch Umsatz bzw. im besten Falle sogar noch Gewinn erzielen?

    Dir ist schon klar, dass Du gerade auf einer nicht sauberen Definition rumreitest? Gemeint waren die Rechte an den Formen der Modell-86 und deren Konstruktion und nicht alle Rechte an der echten BR86.


    Zur Frage, wer was darf, ist wohl klar, dass man nicht einfach ein Produkt nachbauen und auf den Markt bringen darf, um damit Geschäfte zu machen. Du kennst doch sicher das Problem illegaler China-Kopien? Aber ein Modell ist da was anderes.


    Zur Frage nach der Bausatzaktion des Klv 51 kann ich Dir sagen, dass ich da die Rechte dran habe. Das Fahrzeug ist komplett meine Konstruktion, Ätzfilme und Urmodelle habe ich gemacht. Wir vom Spur-0-MEC Niederrhein e.V. haben die Bausätze damals hergestellt und an die ARGE Spur 0 e.V. verkauft, damit diese die Bausätze an ihre Mitglieder weitergeben konnte. Aber: ich habe keine Rechte an einem echten Klv 51, sondern nur an den genannten Modellen und Werkzeugen. Solange das Vorbild keinen Markenschutz oder anderen gestalterischen Rechten unterliegt, darf jeder Modelle davon erstellen und diese vermarkten. Was bedeutet das für Dich und Deinen Klv 51? Du konstruierst ein Modell des Vorbilds, was zulässig ist. Wenn Du Deine Konstruktion vermarktest, solltest Du Dir sicher sein, dass Du damit keine Rechte des Herstellers oder des Betreibers (farbliches Design oder Anschriften) verletzt. Und wenn Du bei Deiner Konstruktion nicht gerade meinen Bausatz kopierst, kommen wir nicht miteinander ins Gehege. Also kopiere nicht meine Fehler! Allerdings kann es sein, dass mein Verein sauer wird, wenn Du (oder die Firma, der Du die Konstruktion gibst) das Modell auf den Markt bringt, denn wir verkaufen diese Bausätze noch.


    Freundlicher Gruß

    Klv51

    Hallo Spur Null Galerie,


    Zuerst einmal möchte ich Dir für Deine Vorstellung der neuen Digital-Zentrale danken. Du hast bestätigt, was ich mir anhand der Bedienungsanleitung zusammengereimt hatte.


    Ich kann mir vorstellen, dass es genug Anwender geben wird, für die das Set maßgeschnitten ist!


    Was ich nicht verstehen kann, dass es immer wieder Forums-User gibt, die einen sachlich vorgebrachten Forumsbeitrag mit Ihren teilweise verschrobenen Ansichten kapern und alles erst einmal schlechtreden - das scheint echt eine Forums-Unsitte zu sein. Warum wird nicht ein neuer Beitrag aufgemacht, in dem das Für und Wider diskutiert wird? Nein, dazu wird einfach dieser Thread „missbraucht“… ich kann es nicht verstehen!


    Danke nochmals für Deine gute Vorstellung - ich wusste noch gar nicht, dass das Set schon erhältlich ist!


    Gruß

    Klv51

    Hallo jan99,


    willst Du die Briketts stapeln, also in Bündel, ggf. auf Paletten verladen, zeigen oder sollen die Briketts in loser Schüttung verladen sein?


    Entweder habe ich die dazu passende Aussage nicht gelesen oder der dazu passende Satz wurde später eingefügt. Egal, bei loser Schüttung empfehle ich einen Kern, bspw. aus Styropor, und habe die Erfahrung gemacht, dass 2500 Briketts etwas wenig sind. Also ich würde das 5000er Set nehmen und den Rest auf einen Lkw verladen oder beim Brennstoffhändler (sofern vorhanden) deponieren.


    Gruß

    Klv51

    Hallo Beugniot,


    gute Frage, die Du da aufwirfst. Der "Lenz"-Gleismittenabstand ist systemgeschuldet und sorgt dafür, dass Du diesen mit den Lenz-Gleisen einfach zusammenstecken kannst und alles funktioniert. Und genau das ist das Stichwort, dass Du im Hinterkopf behalten solltest, also dass alles funktioniert. Die 95 mm aus der NEM gilt für zweigleisige, gerade Strecken. In Gleisbögen musst Du nach NEM in Abhängigkeit vom Bogenradius den Mittenabstand vergrößern, was mit Flexgleisen einigermaßen gut geht, mit den Lenz-Bogengleisen hingegen nicht machbar ist. Bei den Gleisabständen im Bahnhof denke bitte an Signalstandorte, Beleuchtungsmaste oder Rangierwege zwischen den Gleisen. Da solltest Du mehr als 95 mm vorsehen. Okay, die 114,3 mm von Lenz sind vielleicht zu viel, aber geringere Abstände bekommst Du mit Lenz-Weichen nur hin, wenn Du diese verkürzt. Apropos Lenz-Weichen: Die Weichenlaternen stehen bei abzweigender Fahrt gerne mal bei langen Reisezugwagen im Weg, alles, was länger als vierachsige Umbauwagen ist, läuft Gefahr, diese abzurasieren.


    Alles in allem ist das Thema Gleisachsabstände mit Lenz-Gleisen sehr kompromissbehaftet. Viel Erfolg beim Finden Deines Weges.


    Viele Grüße

    Klv51

    Hallo Blaubär,


    Deine Frage ist berechtigt, geht aber mit der Antwort bzw. Ergänzung nicht vollumfänglich ins Ziel. Solch große und somit auch schwere Kisten dürften die meisten Gabelstapler überfordern. Ich habe gesehen, dass solche Kisten mit Kränen verladen wurden. Da fragt man sich natürlich, wie die Schlaufen oder das Geschirr angeschlagen waren, aber dazu gibt es auch Möglichkeiten. Auch habe ich gesehen, dass das schwere Ladegut mit einem Kran auf den Wagen geladen wurde und dann die Kiste drumherum gebaut wurde! Da sah man dann keine Anschlagmöglichkeiten! Und beim Entladen wurde die Kiste entweder abgebrochen oder abgehoben und dann war das Ladegut wie bei der Beladung verladbar.


    Freundlicher Gruß

    Klv51

    Hallo Spur 0 Fan,


    das ist im Sinne die gleiche Lösung wie Cooper sie präsentiert hat. Nachteil ist aber, dass, wenn man die Fahrtrichtungsunabhängigkeit haben möchte, das hintere Spitzensignal dauernd leuchtet, also die Stirnwand des ersten Wagens anstrahlt. Dein Unterschied zu Coopers Lösung, dass Du eine weitere F-Taste belegt hast, während Cooper F0 dafür nutzte.


    Die F-Taste in CV37 schaltet das Leuchten beider Spitzensignale ohne Fahrtrichtungsabhängigkeit, also es leuchten bei Nutzung der CV37 immer beide Seiten gleichzeitig. Zumindest ich suche eine Lösung, nur das vordere Spitzensignal in jeder Fahrtrichtung leuchten zu lassen, ohne den Decoder tauschen zu müssen.


    Freundlicher Gruß

    Klv51

    Hallo Cooper,


    danke für Deinen Hinweis. Mit der Programmierung des Werts 0 in die CV 37 wird das Licht des Rangiergangs auch mit der Taste F0 aktiviert. So weit so gut, aber dann leuchtet auch bei Vorwärtsfahrt das hintere Spitzensignal. Und das wäre nicht erwünscht...


    Gruß

    Klv51

    Hallo Franky,


    einfach nur infantil, wie Du Dich aufführst! In sofern begrüße ich Deine Absichtserklärung in Deinem letzten Satz sehr.


    Mit dennoch freundlichem Gruß

    Klv51

    Hallo Reinhold,


    das, was Du schreibst, trifft auf die normalen Lenz-Decoder zu, aber nicht auf den in der BR50 verbauten Decoder. Dieser hat in der CV33 die F-Taste für das Licht vorne und in der CV34 die F-Taste für das Licht hinten hinterlegt. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit, die Fahrtrichtungssteuerung der Lichter vorne und hinten zu beeinflussen - die Fahrtrichtungssteuerung, also welches Licht bei Vorwärts oder bei Rückwärtsfahrt leuchten soll, scheint im Decoder fest „verdrahtet“ zu sein, also nicht per CV-Programmierung änderbar.


    Insofern helfen die Decoder-Handbücher bei der BR50 nicht weiter, da sie für diese Lok einfach nicht zutreffend sind.


    Freundlicher Gruß

    Klv51

    Hallo Franky,

    Es gibt doch zu jeder Lenz Lok eine Beschreibung im Downlode, darin wird auch eine CV Liste sein die genau beschreibt welche CV s auf welche Werte eingestellt werden müssen, so das Du dies auch für Dich so einstellen kannst. Das aber nun hier genau zu beschreiben sprengt den Rahmen. Bitte da mal rein schauen. Franky :)

    Dein gut gemeinter Tipp geht fehl, denn genau das ist aus der CV-Liste in den Beschreibungen zur BR 50 nicht zu erkennen. Du hast zwar alle Angaben, um im Rahmen des Function-Mapping die Beleuchtung auf eine andere F-Taste zu legen, aber das ändert am Problem nichts, denn Lenz hat bei der BR 50 den Funktions-Ausgang am Decoder intern fest verdrahtet, sodass diese Beleuchtungseffekte, die hier nicht erwünscht sind, auch beim Mappen auf eine andere F-Tasten noch funktionieren. Das ist der Nachteil des an die Lok angepassten Decoders und der Denkweise bei Lenz, dass ein eingeschaltetes Spitzensignal beim Fahrtrichtungswechsel erlöschen muss - und genau das ist vorbildwidrig!


    Gruß

    Klv51