Hallo 0-Diorama.
bei einem solch kleinen Nebenbahn-Endbahnhof hätte man beim Vorbild gar kein Ausfahrsignal aufgestellt, denn selbst wenn ausnahmsweise mal zwei Züge im Bf sind (spitze Kreuzung), dann muss nur sichergestellt werden, dass der Abfahrtsauftrag vom richtigen Zug aufgenommen wird, was wegen der Winzigkeit der Gleisanlagen problemlos machbar ist. Deshalb braucht man dafür auch keine Gleissperrsignale. Außerdem würden die Glesperrsignale nur an den Gleisen aufgestellt, von denen Züge (gemäß Bahnhofsbuch) i.d.R. abfahren. Es fehlt die Definition welche beiden Gleise das in diesem Fall sind und welches das Umfahrungsgleis ist. Alle drei Gleise in diesem kleinen Bf regelmäßig für Zugfahrten zu nutzen ist vom Vorbild her weltfremd.
Das Ausfahrsignal hast Du wohl vorgesehen, weil die Ausfahrt unmittelbar in ein Streckengleis mündet. Dafür ist aber eine Schutzweiche 36 vorhanden, welche eine unberechtigte Zugfahrt wie auch eine unberechtigte Rangierfahrt und auch das versehentliche Ablaufen von Fahrzeugen ins Streckengleis der Hauptbahn verhindert.
Das Gleissperrsignal in Gleis 1 (vor dem EG) ist wegen der vorhandenen Schutzweiche überflüssig. Das Gleissperrsignal im Güterschuppengleis hilft nicht gegen versehentlich abrollende Wagen, sondern hier muss eine Gleissperre hin, aber auch nur dann, wenn Gleis 1 Zugverkehrsgleis ist.
Aus- und Einfahrt aus diesem kleinen Kopfbahnhof ist nur in und aus einer Richtung möglich. Deshalb braucht es auch nur auf einer Seite Einfahrsignale aus Gleis B und C.
Einen weiteren Bahnhof vermag ich nicht zu erkennen, es sei denn man definiert alles zwischen den beiden Einfahrweichen der Gleise A/B/C als Betriebsbahnhof und stellt dafür entsprechende Ein- und Ausfahrsignale auf. Dann braucht allerdings der kleine Kopfbahnhof sowieso kein Asig, denn er ist dann Teil des Betriebsbahnhofs und die beiden Gleissperrsignale der beiden Zugverkehrsgleise sorgen in Verbindung mit der Schutzweiche 36 für eindeutige Sicherheit.