Verkauf auf Ebay und andere: neue Steuer-Regelung trifft auch private Verkäufe

  • Hallo Reiner

    Du bist Jurist und kennst dich sicher besser aus als ich. Aber in der Praxis sieht das doch so aus, dass das Finanzamt dir ihre Forderung zuschickt und DU jetzt nachweisen mußt, dass sie falsch liegen. Behörden in D müssen gar nix nachweisen. Die fordern und du rennst zum Anwalt und mußt dagegen vorgehen. Dann bist du der Kläger und darfst deine Klage begründen.

    Im März vorigen Jahres hatte ich in meinem Job als Busfahrer einen kleinen Unfall mit dem Bus. Ein unbedeutender Kratzer an einem PKW war das Ergebnis. Kein Personenschaden. Da es mit dem Bus passierte mußte ich die Polizei hinzuziehen um den Unfall aufzunehmen. Im Mai bekam ich einen Busgeldbescheid. 200 Euro Geldstrafe, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Ich habe keine Vorstrafen...vielleicht mal geblitzt worden, aber immer im unteren Bereich. Die angeführten Paragrafen die das begründen sollten, reichten von unbelehrbar bis Wiederhohlung. Ich hab mit 2 Anwälten gesprochen, die haben nur abgewinkt...keine Chance. Nicht einer von den Paragrafen mußte die Behörde nachweisen.

    Die drehen die Beweislast einfach um in dem sie dir nur die Forderung ins Haus schicken. Du kannst ja dagegen klagen oder bezahlen.

    So zumindest meine Erfahrung...

  • Moin, im Zweifel für den Angekl.... ähm Staat. Im Prinzip wird mir unterstellt ein "Neben-" Gewerbe zu betreiben? Wie ist das wenn ich ein Gewerbe anmelde? Dann muß ich eine Steuererklärung machen, ist klar. Da kann ich doch aber auch meine Kosten mit abrechnen. Wenn es "gut läuft", bekomme ich noch was raus. ;) Gruß Sven

  • Zu Rolf in Beitrag in Beitrag 20 kann ich als Jurist nur anmerken, daß ein Gesetzeszitat die Anwendung des Gesetzes auf einen konkreten Fall nicht ersetzt. Es ist also keine fallbezogene „Gesetzeslage“ dargestellt worden. Wer seine private Sammlung von Modellen oder Teile davon en Block oder nacheinander einzeln verkauft, der handelt grundsätzlich nicht gewerblich. Das Nähere ist meinem Beitrag 19 ausgeführt. Wer seine private Sammlung oder zum Beispiel sein privates Auto als Gebrauchtwagen verkauft, wird dadurch nicht zum Unternehmer oder selbständig Gewerbetreibenden, obwohl man dadurch -natürlich- Einnahmen in Geld erzielen möchte. In der amtlichen Gesetzesbegründung ist das alles übrigens recht einleuchtend ausgeführt.


    Viele Grüße

    Rainer

    Bitte die Begriffe "Unternehmer" und "gewerblich" auseinander halten. Der "Gewerbliche" hat u.a. Gewinnerzielungsabsicht, die steuerlichen Folgen sind bei ihm umfangreicher ... Jeder Gewerbliche ist Unternehmer, aber nicht jeder Unternehmer ist Gewerblicher.


    VG Rolf


    PS: Ergänzung um ein gewünschtes praktisches Beispiel


    Nach Auffassung des FG unterliegen die "ebay"-Verkäufe der Klägerin der Umsatzsteuer. Grundsätzlich stellen der bloße Erwerb und der bloße Verkauf eines (einzelnen) Gegenstands oder einzelner Gegenstände keine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit dar. Eine unternehmerische Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Betreffende aktive Schritte wie ein Händler zum Vertrieb / zur Vermarktung von Gegenständen unternimmt. Früher beurteilte der BFH den Verkauf einer Privatsammlung durch Münz- bzw. Briefmarkensammler selbst dann als nichtunternehmerisch, wenn die Versteigerung sich über eine längere Zeit erstreckt hat und an viele Erwerber Veräußerungen erfolgten. Nach der neueren Rechtsprechung sind solche Sammler aber nur dann nicht als Unternehmer anzusehen, wenn sie sich nicht wie Händler verhalten (BFH, Urteil v. 12.8.2015, XI R 43/13, BStBl 2015 II S. 919). Es erfolgt keine umsatzsteuerrechtliche Privilegierung bei der Auflösung von Haushalten oder Privatsammlungen.

  • Hallo,


    ich habe eben mal beim Finanzamt angerufen, mir wurde ganz in Ruhe erklärt dass man ab bestimmten Mengen / Beträgen von Verkäufen / Einnahmen in einem Zeitraum bei ebay & Co erfasst wird und diese dem Finanzamt übermittelt werden. Dort wird abgewägt ob es sich bei uns um Modellbahner die ihren Überhang abgeben wollen oder Gewerbliche handelt, die sich die Steuer usw. sparen wollen. Man muß falls es dann noch Unklarheiten gibt eine Überschussberechnung abgeben, also wenn man für 2500 Euro als Beispiel sein Zeug an den Mann gebracht hat, sich aber für 3400 Euro Modellbahn gegönnt hat sollte es keinerlei Probleme geben, hatte ich alles vor rund 10 Jahren schon mal durch .....

    Allerdings schlafen die dort auch nicht auf dem Baum, das Netz ist ein Glashaus und werden sehen wenn mal was günstig aufgekauft wurde und wenig später für teures Geld den Besitzer wechseln soll .....

    Ich werde so weiterhandeln wie bisher und es einfach auf mich zukommen lassen.


    Gruss

    Olaf

  • will die gute Freu Mut zum Verkaufen machen oder eher abschrecken ???


    Die Online-Plattformen zu durchforsten und Meldung beim Finanzamt zu machen ist absolut nix Neues seit 2022, das gab es für ebay schon vor zig Jahren - ich sprech da aus Erfahrung !!! :) Ich wurde sogar schon von einem Kollegen vorgewarnt dessen Frau bei Finanzamt arbeitet, dass ebay eine neue Software hat mit der solche "Leute" wie ich aussortiert werden .... das wird so um die 2010 gewesen sein.

  • Ich kenne das noch so. Wer nicht mehr als 100 Verkäufe im Jahr tätigt und nicht mindestens 5 x den gleichen Pullover verkauft, gilt nicht als gewerblich. Hatte mir mal ein RA aber gefühlt vor einem Jahrzehnt erklärt. Gut, ist heute wieder alles anders. Dass das FA natürlich auch die schwarzen Schafe jagt, ist verständlich. Aber was passiert, wenn einer seine Moba komplett verkaufen möchte. Ich sage mal 50 Loks + 100 Wagen und reichhaltig hochwertiges Zubehör für H0 um dann das Geld in eine andere Spur zu investieren. Die Fahrzeugsammlung ist aber teilweise mehr als 10 Jahre alt und so lange hebt ja keiner Rechnungen auf. Wie würde das bewertet?

    Gruß Carsten

  • Genau darüber hatten wir mal mit dem Finanzamt gesprochen.

    "Spielzeug", das man 10 Jahre besessen hat, fällt nicht unter Spekulationsgewinn wie man sagte.

    Anders sieht es aus wenn es unter einem Jahr im eigenen Besitz war und offensichtlich nur zur Werterhöhung "Gewinnerzielungsabsicht" angeschafft und dann verkauft wurde.

    Da können die Mitarbeiter auch wohl individuell entscheiden.

    Man sollte ruhig mal mit dem Finanzamt reden bevor ein sehr großer Posten verkauft wird sagte man uns.

    In so einem Gespräch kann dann auch erklärt werden warum es bei den Verkäufen geht.

    Wir haben in der Beziehung einen guten verständnisvollen Kontakt gehabt...


    Gruß

    Adalbert

  • Hallo

    Man macht sich oft verrückt , hier geht es um versteckten Handel.

    Wer so etwas treibt braucht ein Lager und nicht ein oder zwei Karton voll mit Eisenbahnsachen.

    Wer bewußt Eisenbahn in jeder Menge kauft und das auch inserriert, das ist dann schon verdächtig.

    Gruss dieter

  • Wer bewußt Eisenbahn in jeder Menge kauft und das auch inserriert, das ist dann schon verdächtig.

    Gruss dieter

    Dieter, da muss ich dir widersprechen:


    Ich habe ca. 20 - 25 Jahre lang viel zu viel in H0 gekauft, durch den Umstieg wird seit geraumer Zeit alles verkauft.

    Und die Limitierung <30 Verkäufe ist lächerlich.

    Stell dir mal vor, jemand verkauft seine Spur 0 Sammlung, da ist es nicht mit 1-2 Karton getan.


    Was soll daran verdächtig sein?

    Freundliche Grüße aus München

    Zierni

    (Thomas Ziernwald)

    🚂 🚉 🚂

  • Genauso wie Zierni geht es mir auch und ich brauche das Geld von den H0 Erlösen auch für die Spur 0, weil so dick ist mein Geldbeutel dann auch nicht, wenn ich alle meine Wünsche sehe.(schmunzel) Ich denke aber da wird sich eine Lösung finden. Habe heute mit eBay gesprochen, die nette Dame hatte mir gesagt, das wenn 2000 € Umsatz erreicht sind, automatisch eine Meldung an das Finanzamt geht, das seit 1.1.2023. Man kann sich auch von Verkäufen der letzten 2 Jahre Transaktionsberichte erstellen und downloaden. Zum Glück habe ich die meisten Rechnungen, auch ältere. Aber schade nur, das man dafür wieder Zeit verschwenden muss, das aufzuarbeiten.

  • Hallo,


    das stimmt, da kann Zeit bei draufgehen. als sie mich vor Jahren am Kanthaken hatten durfte ich rückwirkend alle Käufe / Verkäufe auflisten ( es reichte ohne Rechnungen, Beschreibungen, nur reine Zahlen) und konnt dem Finanzamt so zeigen dass Modellbahn in der Regel ein Minusgeschäft ist - bis man (Mann) oder Erben den Trödel wieder unters Volk bringt, aber auch da gibt es keine Probleme, einfach mal mit dem Finanzamt reden das hilft, bevor man sich verrückt macht.


    Gruss

    Olaf

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