Hallo Reiner
Du bist Jurist und kennst dich sicher besser aus als ich. Aber in der Praxis sieht das doch so aus, dass das Finanzamt dir ihre Forderung zuschickt und DU jetzt nachweisen mußt, dass sie falsch liegen. Behörden in D müssen gar nix nachweisen. Die fordern und du rennst zum Anwalt und mußt dagegen vorgehen. Dann bist du der Kläger und darfst deine Klage begründen.
Im März vorigen Jahres hatte ich in meinem Job als Busfahrer einen kleinen Unfall mit dem Bus. Ein unbedeutender Kratzer an einem PKW war das Ergebnis. Kein Personenschaden. Da es mit dem Bus passierte mußte ich die Polizei hinzuziehen um den Unfall aufzunehmen. Im Mai bekam ich einen Busgeldbescheid. 200 Euro Geldstrafe, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Ich habe keine Vorstrafen...vielleicht mal geblitzt worden, aber immer im unteren Bereich. Die angeführten Paragrafen die das begründen sollten, reichten von unbelehrbar bis Wiederhohlung. Ich hab mit 2 Anwälten gesprochen, die haben nur abgewinkt...keine Chance. Nicht einer von den Paragrafen mußte die Behörde nachweisen.
Die drehen die Beweislast einfach um in dem sie dir nur die Forderung ins Haus schicken. Du kannst ja dagegen klagen oder bezahlen.
So zumindest meine Erfahrung...