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Hallo Andreas,
danke für den Hinweis. Meine letzten Verkäufe waren der Wechsel von H0 auf 0. Da bin ich aber echt froh, dass ich es vorher gemacht habe.
Ich habe aber auch vieles zu nicht überhöhten Preisen erwerben können. Hat man ja selbst in der Hand.
Grüsse Benjamin
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Hallo!
Ich zitiere zu diesem Thema mal aus einem anderen Forum:
> Zu versteuern ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn. Also Verkaufspreis minus Einkaufspreis, die eBay-Gebühren kann man da auch noch abziehen. Bei meinen eBay-Verkäufen in der Vergangenheit habe ich immer weniger bekommen, als ich ursprünglich für die Sache bezahlt hatte. Würde das Finanzamt bei mir anklopfen, dann hätte ich nur Verluste zu bieten, die meine Steuerlast reduzieren würden.
Wer mit dem Verkauf von Ware per eBay Gewinne macht, der soll sie gefälligst auch versteuern.
Bei der üblichen Diskussion werden gerne verschiedene Dinge miteinander vermischt.
Privat / Gewerblich - hier gibt es ein paar Urteile, ab wieviel Verkäufen jemand noch als Privatverkäufer oder schon gewerblicher Verkäufer gilt. Das hat dann Auswirkungen auf Gewerbeschein, Widerrufsrecht, Impressum etc, hat aber zunächst(!) nichts mit dem Finanzamt zu tun.
Gewinne versteuern - das interessiert das Finanzamt. Verkaufe ich privat, gibt es wohl Freibeträge, verkaufe ich gewerblich, dann sind alle Gewinne (nach Abzug der Kosten!) steuerpflichtig.<Das erscheint mir plausibel!
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Zitat:
Dank der EU gilt ab sofort das neue "Plattformen-Steuertransparenzgesetz".
Wer mehr als 30 mal etwas auf eBay, Etsy und wie die Plattformen alle heißen verkauft bzw. mehr als 2000 € Umsatz damit erwirtschaftet, MUSS von den Plattformen (eBay, Etsy, ect) dem Finanzamt gemeldet werden!
Wenn ich aber einen gebrauchten Artikel verkaufe, für den ich weniger Geld bekomme, als ich neu bezahlt habe, dann habe ich wohl nicht wirklich etwas erwirtschaftet oder verdient.
Gruß Hubi
Sorry, das hatte ich bereits geschrieben, bevor ich Heiners Beitrag gelesen hatte, er war schneller
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Hallo!
Ich zitiere zu diesem Thema mal aus einem anderen Forum:
> Zu versteuern ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn. Also Verkaufspreis minus Einkaufspreis, die eBay-Gebühren kann man da auch noch abziehen. Bei meinen eBay-Verkäufen in der Vergangenheit habe ich immer weniger bekommen, als ich ursprünglich für die Sache bezahlt hatte. Würde das Finanzamt bei mir anklopfen, dann hätte ich nur Verluste zu bieten, die meine Steuerlast reduzieren würden.
Wer mit dem Verkauf von Ware per eBay Gewinne macht, der soll sie gefälligst auch versteuern.
Bei der üblichen Diskussion werden gerne verschiedene Dinge miteinander vermischt.
Privat / Gewerblich - hier gibt es ein paar Urteile, ab wieviel Verkäufen jemand noch als Privatverkäufer oder schon gewerblicher Verkäufer gilt. Das hat dann Auswirkungen auf Gewerbeschein, Widerrufsrecht, Impressum etc, hat aber zunächst(!) nichts mit dem Finanzamt zu tun.
Gewinne versteuern - das interessiert das Finanzamt. Verkaufe ich privat, gibt es wohl Freibeträge, verkaufe ich gewerblich, dann sind alle Gewinne (nach Abzug der Kosten!) steuerpflichtig.<Das erscheint mir plausibel!
Hallo,
ein Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage:
1. Bei privaten Veräußerungsgeschäften bleiben Gewinne bis 600 € pro Kalenderjahr steuerfrei. (Verluste sind nur auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften anrechenbar, reduzieren also die "sonstige" Steuerlast nicht.) (§23 EStG)
2. Gewerblich hat sehr wohl etwas mit dem FA zu tun: a) Es fällt Umsatzsteuer an (§3 UStG). b) Die Einkunftsart ändert sich: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 Abs 2 EStG)
Kleiner Hinweis: Richtig interessant wird es für das FA, wenn der Verkäufer seinen Einkaufspreis nicht nachweisen kann (Rechnung, Quittung, Kontoauszug, etc.) ...
Grüße
Rolf
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Hallo Zusammen,
ich kaufe etwas für sagen wir 200€ irgendwo und verkaufe es für 205€ nach zwei Jahren ... dann ist der Gewinn 5€ oder mache ich es mir damit zu leicht ?Viele Grüße,
Stefan
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so in etwa richtig
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Einen wunderschönen guten Tag
Privatverkauf & Steuer: Was Ebay-Verkäufer beachten solltenWann das Finanzamt für Verkäufe auf Ebay Steuern haben will. Die Stiftung Warentest zeigt die 5 häufigsten Steuerfallen.www.test.deMit freundlichen Grüßen
Lothar
P.s. Es gibt da viel drüber im Netz !
Bei Rückfragen……. fragen sie ihren Steuerberater, das Finanzamt und wenn es ganz schlimm kommt , ihren Apotheker, natürlich auch die innen ( außer Finanzamt )
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Hallo,
kann Heiner nur Recht geben:
Es kommt manchmal vor, dass ich mich an einer Lok oder Waggon "satt sehe" - dann verkaufe ich.
Es kommt aber auch bei Spur 0 sehr sehr selten vor, dass man mehr bekommt als das Fahrzeug gekostet hat.
Ich habe mal die 3 roten Donnerbüchsen (als die das erste mal rauskamen) wieder verkauft. Da habe ich tatsächlich
einen 100ter mehr erlöst.
Ansonsten ist das Thema Modellbahn und Wertanlage Nonsens. Wenn man nicht gerade wirklich was ganz Altes, original
Verpacktes von (z. B. Märklin) besitzt.
Habe gerade die letzten Wochen meine zwei 24er verkauft und aktuell die 38er aus dem Set "StückgutSchnellverkehr"
sowie einige Güterwagen in der Bucht. 10 - 20% weniger ist da ganz normal. Aber sonst läuft die Vitrine über.
Dafür ist die 82er zugewandert und auf die 65er warte ich.
VG Horst Fischer
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Hallo,
ich hatte schon vor Jahren mit dem Finanzamt wegen meinen vielen Verkäufen "Kontakt"
Naja, ich konnte es denen nicht verdenken, das die meinten mein Keller wär ein Modellbahnladen.
Allerdings konnten alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden und ich bin als "Sammler und Spinner" abgestempelt der den Überschuss loswerden muß und hatte / oder habe dort einen Freibrief, möchte es allerdings trotzdem nicht übertreiben.
Bevor sind hier für nix und wieder nix aufgeregt wird rate ich den betroffenen Verkäufern mal in Ruhe beim Finanzamt anzurufen und die Lage zu klären, wenn man sich im Jahr z.B. für 10.000 Euro Modellbahn kauft und wieder etwas dafür für 4000 Euro verkauft werden die denke ich mal nichts dagegen haben.
Dem Finanzamt geht es eher um gewerbliche Verkäufer die hintenrum ihr Zeug als Privater verkaufen wollen.
Gruss
Olaf
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bitte löschen, danke!
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Hallo, eBay für private Verkâufer ist schon geraume Zeit uninteressant geworden, für Käufer zunehmend auch, da sehr oft Mondpreise verlangt werden .
Bleiben noch virtuelle und reale Gebraucht-Börsen. Da sollte man sich jedoch absichern - gegen Schundware und Betrug. Leider tummeln sich dort auch zunehmend Gewerbliche als Pseudo-private.
Gruß nobbi.nuller
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Hallo, eBay für private Verkâufer ist schon geraume Zeit uninteressant geworden, für Käufer zunehmend auch, da sehr oft Mondpreise verlangt werden .
Bleiben noch virtuelle und reale Gebraucht-Börsen. Da sollte man sich jedoch absichern - gegen Schundware und Betrug. Leider tummeln sich dort auch zunehmend Gewerbliche als Pseudo-private.
Gruß nobbi.nuller
Was verstehst Du unter Mondpreise ?
Die Modelle haben Neu oder gebraucht auch ihren Wert.
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Hallo nobbi.nuller,
wer Mondpreise verlangt, rechnet mit dummen Käufern, welche es allerdings nicht allzu oft gibt. Und wer dann kauft, ist selber Schuld.
Aber ohne ebay wäre ich nie zu eine E 91.3 gekommen, welche mit 1400 € sehr günstig war. Auch die DRG V140 wäre jetzt nicht bei mir.
Und beim verkaufen, kann ich damit leben, dass ich für einen N-Wagen, welcher mal 4,50 Mark der DDR gekostet hat, heute 2 € bekomme. War halt Massenware.
Die Piko-NoHab´s habe ich schon vor Jahren verkauft, die haben richtig Geld gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Roland
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Hallo,
ebay ist uninteressant geworden - für Schnäppchenjäger, ja, aber ich bin dort seit 99 und immer noch der Meinung auch trotz der hohen Provision, der man allerdings mit den Promotion-Aktionen gegenwirken kann ist es immer noch der beste Marktplatz. ( im Forum geht meist nur das Mainstream-Zeug, da braucht man keine Rivarossi-Kupplungen versuchen an den Mann zu bringen ) Ich kaufe und verkaufe dort immer noch gut und gerne. Besonders altes Bastelmaterial usw bekommt man dort an den Mann. Nur weil man was im Forum kauft ist das noch lange kein Garant für ein faires Geschäft was einer der letzten Käufe beweist, neuwertige V200 - aber die Zurüstteile konnte ich mir abschminken, Anfrage beim Verkäufer - ich solle doch beim Hersteller oder J. Spielkiste anfragen - ja ich !!! ... und die gibts nicht mehr , da ist man bei ebay klar im Vorteil.
..... und wer sich über die Umstellung der Rubriken und der Suche ärgert, übrigens ich auch, sollte sich mal überlegen warum - es gibt somit so gut wie keine falsch inserierten Artikel mehr die man für nen Appel und nen Ei bekommt weil nun alle gezwungen sind zu suchen, Ebay entgehen so weniger Provisionseinahmen.
Bei ebay ist generell weniger los, das liegt aber nicht an ebay, das ist bei Kleinanzeigen usw. zu beobachten - mit Corona und der Langeweile / Aufräumwut stiegen die Kellerfunde aber wenig später setzte eine Verkaufsfäule ein und es wiederholen sich nur überall die gleichen Artikel ohne viel neue Inserate. Wie überall - es liegt an uns, also weniger rumjammern und die Kisten durchwühlen, man bekommt alles verkauft.
Gruss
Olaf
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Hallo, Mondpreise sind Hersteller Listenpreise mit 20% Aufschlag oder gebrauchte Lenz- Ware, etliche Jahre alt, zum heutigen Listenpreis.
Gruß nobbi.nuller
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....ich verkaufe bei eBay jedenfalls nix mehr.
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Ich denke, daß die Aufregung über die neue Melderegelung für Verkaufsplattformen für Modellbahn-Verkäufe durch private Sammler letztlich nicht angebracht ist. Die Finanzbehörden wollen mit den für den Spur 0 - Bereich sicherlich sehr niedrigen Aufgreifkriterien (ein einziges verkauftes Messing-Modell kann unter Umständen reichen ...) Ermittlungen wegen eines (General- ?) Verdachts gewerblichen Handels begründen können.
Was bei solchen Ermittlungen am Ende herauskommt, ist eine ganz andere Frage. Die Finanzbehörde müßte für einen Vorwurf gewerblichen und damit steuerpflichtigen Handels gegen einen Verkäufer erst einmal Einkäufe des Verkäufers in passender Größenordnung in einem zu definierenden Referenzzeitraum sowie Handelsabsicht nachweisen. Das ist für die Behörde sicherlich nicht einfach. Höchst vorsorglich sollte ein Sammler seine in der Regel betagten Rechnungen für einen Einkauf von Modellen einige Jahre aufbewahren. In vielen Fällen dürfte sogar ein sogenannter Eigenbeleg reichen, wenn man zB von einem anderen Privatverkäufer Sammelobjekte ohne Rechnung (die dort auch nicht erforderlich ist) erworben haben sollte. Selbstverständlich kann man in aller Regel seine Sammlung oder Teile davon steuerneutral verkaufen, wenn man später vielleicht andere Interessen haben sollte oder einfach nur situativ Bargeld benötigt.
Viele Grüße
Rainer
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Ich denke, daß die Aufregung über die neue Melderegelung für Verkaufsplattformen für Modellbahn-Verkäufe durch private Sammler letztlich nicht angebracht ist. Die Finanzbehörden wollen mit den für den Spur 0 - Bereich sicherlich sehr niedrigen Aufgreifkriterien (ein einziges verkauftes Messing-Modell kann unter Umständen reichen ...) Ermittlungen wegen eines (General- ?) Verdachts gewerblichen Handels begründen können.
Was bei solchen Ermittlungen am Ende herauskommt, ist eine ganz andere Frage. Die Finanzbehörde müßte für einen Vorwurf gewerblichen und damit steuerpflichtigen Handels gegen einen Verkäufer erst einmal Einkäufe des Verkäufers in passender Größenordnung in einem zu definierenden Referenzzeitraum sowie Handelsabsicht nachweisen. Das ist für die Behörde sicherlich nicht einfach. Höchst vorsorglich sollte ein Sammler seine in der Regel betagten Rechnungen für einen Einkauf von Modellen einige Jahre aufbewahren. In vielen Fällen dürfte sogar ein sogenannter Eigenbeleg reichen, wenn man zB von einem anderen Privatverkäufer Sammelobjekte ohne Rechnung (die dort auch nicht erforderlich ist) erworben haben sollte. Selbstverständlich kann man in aller Regel seine Sammlung oder Teile davon steuerneutral verkaufen, wenn man später vielleicht andere Interessen haben sollte oder einfach nur situativ Bargeld benötigt.
Viele Grüße
Rainer
Schön wär's. steht so aber (seit Jahrzehnten) nicht im Gesetz:
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn der Unternehmer auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung handelt. Eine Tätigkeit ist gewerblich oder beruflich, wenn sie nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird.
Verkaufst Du Deine Sammlung komplett (z.Bsp. in einer Auktion), ist es ein Privatgeschäft und unterliegt ggf. nur den Spekulationsfristen. Verkaufst Du Deine Sammlung aber Stück für Stück (mehrere Auktionen), ist dies eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen und schon bist Du Unternehmer. Ob Du Gewinn machst oder nicht, ist für die Unternehmereigenschaft irrelevant. Das Finanzamt muß Dir also nur eine "nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen" nachweisen. Diesen Nachweis liefern ihm nun die Plattformen ins Haus. Das Finanzamt hat damit Deine Einnahmen und die setzt es als steuerpflichtig an, wenn Du Deine damit verbundenen Ausgaben nicht nachweisen (oder zumindest glaubhaft machen) kannst.
Soweit die Gesetzeslage, der Ermessungsspielraum des Finanzamts wird sich zeigen. Es wird wie im Straßenverkehr sein: Überschreitest Du die zul. Höchstgeschwindigkeit nur "unwesentlich", wird nicht geblitzt ...
VG Rolf
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Zu Rolf in Beitrag in Beitrag 20 kann ich als Jurist nur anmerken, daß ein Gesetzeszitat die Anwendung des Gesetzes auf einen konkreten Fall nicht ersetzt. Es ist also keine fallbezogene „Gesetzeslage“ dargestellt worden. Wer seine private Sammlung von Modellen oder Teile davon en Block oder nacheinander einzeln verkauft, der handelt grundsätzlich nicht gewerblich. Das Nähere ist meinem Beitrag 19 ausgeführt. Wer seine private Sammlung oder zum Beispiel sein privates Auto als Gebrauchtwagen verkauft, wird dadurch nicht zum Unternehmer oder selbständig Gewerbetreibenden, obwohl man dadurch -natürlich- Einnahmen in Geld erzielen möchte. In der amtlichen Gesetzesbegründung ist das alles übrigens recht einleuchtend ausgeführt.
Viele Grüße
Rainer
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