Also: wer verkauft welche Rechte???
…oder der ArGe Bausatz den Klv51... ; wie verhält es sich hier eigentlich um die Rechte?
Ich darf doch an sich nicht einfach ein Fahrzeug was ein reeles Vorbild hat nachbauen UND dann vervielfältigen und damit auch noch Umsatz bzw. im besten Falle sogar noch Gewinn erzielen?
Dir ist schon klar, dass Du gerade auf einer nicht sauberen Definition rumreitest? Gemeint waren die Rechte an den Formen der Modell-86 und deren Konstruktion und nicht alle Rechte an der echten BR86.
Zur Frage, wer was darf, ist wohl klar, dass man nicht einfach ein Produkt nachbauen und auf den Markt bringen darf, um damit Geschäfte zu machen. Du kennst doch sicher das Problem illegaler China-Kopien? Aber ein Modell ist da was anderes.
Zur Frage nach der Bausatzaktion des Klv 51 kann ich Dir sagen, dass ich da die Rechte dran habe. Das Fahrzeug ist komplett meine Konstruktion, Ätzfilme und Urmodelle habe ich gemacht. Wir vom Spur-0-MEC Niederrhein e.V. haben die Bausätze damals hergestellt und an die ARGE Spur 0 e.V. verkauft, damit diese die Bausätze an ihre Mitglieder weitergeben konnte. Aber: ich habe keine Rechte an einem echten Klv 51, sondern nur an den genannten Modellen und Werkzeugen. Solange das Vorbild keinen Markenschutz oder anderen gestalterischen Rechten unterliegt, darf jeder Modelle davon erstellen und diese vermarkten. Was bedeutet das für Dich und Deinen Klv 51? Du konstruierst ein Modell des Vorbilds, was zulässig ist. Wenn Du Deine Konstruktion vermarktest, solltest Du Dir sicher sein, dass Du damit keine Rechte des Herstellers oder des Betreibers (farbliches Design oder Anschriften) verletzt. Und wenn Du bei Deiner Konstruktion nicht gerade meinen Bausatz kopierst, kommen wir nicht miteinander ins Gehege. Also kopiere nicht meine Fehler! Allerdings kann es sein, dass mein Verein sauer wird, wenn Du (oder die Firma, der Du die Konstruktion gibst) das Modell auf den Markt bringt, denn wir verkaufen diese Bausätze noch.
Freundlicher Gruß
Klv51